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   OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1992 - 5 L 379/91   

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https://dejure.org/1992,5648
OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1992 - 5 L 379/91 (https://dejure.org/1992,5648)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.12.1992 - 5 L 379/91 (https://dejure.org/1992,5648)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 5 L 379/91 (https://dejure.org/1992,5648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur der Beiträge einer Sparkasse zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung; Vergleich mit der Festsetzung und Erhebung von Sonderabgaben; Rückwirkendes Entfallen der Beitragspflichten bei Rechtsänderung; Verjährung der Beitragsforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 578
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1992 - 5 L 379/91
    Ein Anwendungsvorrang für die Verjährungsnormen des BGB gibt es nicht, auch nicht für die Regelverjährung des § 195 BGB; letztere ist vielmehr erst dann maßgeblich, wenn speziellere Verjährungsfristen, sei es aus dem BGB oder aus anderen gesetzlichen Regelungen, nicht analogiefähig sind (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1984 - 3 C 86.82 -, BVerwGE 69, 227/233; unter Hinweis auf BVerwGE 28, 336/338, 340).

    In der Rechtsprechung ist überwiegend anerkannt, daß auf die Festsetzung und Erhebung von Sonderabgaben die Bestimmungen der Abgabenordnung analog Anwendung finden (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1984 - 3 C 86.82 -, BVerwGE 69, 227, 232 f; BVerwG, Beschluß vom 22. August 1986 - 3 B 47/85 - NVwZ 1927, 55; VGH Kassel, Urteil vom 8. September 1982 - 5 OE 111/81 - Agrarrecht 1983, 135, 136).

  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1992 - 5 L 379/91
    Ein Anwendungsvorrang für die Verjährungsnormen des BGB gibt es nicht, auch nicht für die Regelverjährung des § 195 BGB; letztere ist vielmehr erst dann maßgeblich, wenn speziellere Verjährungsfristen, sei es aus dem BGB oder aus anderen gesetzlichen Regelungen, nicht analogiefähig sind (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1984 - 3 C 86.82 -, BVerwGE 69, 227/233; unter Hinweis auf BVerwGE 28, 336/338, 340).

    Selbst wenn man die Auffassung des Senats nicht teilt und die Vorschriften der Abgabenordnung über die Verjährung für nicht analog anwendbar hält, führt dies zu keiner anderen Entscheidung, weil auch dann nicht die - ohnehin nicht als "Regel"-Verjährungsfrist, sondern praktisch als Ausnahme anzusehende (vgl. BVerwGE 28, 336, 340; Palandt-Heinrichs, § 195 BGB Anm. 1) - 30jährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB, sondern die 4jährige Verjährungsfrist entsprechend § 197 BGB Anwendung finden würde.

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1992 - 5 L 379/91
    Diese Bezeichnung weist daraufhin, daß der Gesetzgeber die Geldleistung den öffentlich-rechtlichen Abgaben zuordnen wollte (vgl. zur Terminologie: Richter: Zur Verfassungsmäßigkeit von Sonderabgaben, 1977, S. 17 f/42 bis 47); ob die Geldleistung damit auch als Beitrag - im Sinne einer Vorzugs- oder Verbandslast (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. November 1971 - 1 C 48.65 - BVerwGE 39, 100, 107) - anzusehen ist, ist mit der Wortwahl des Gesetzes allerdings noch nicht entschieden.
  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 44.83

    Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung und Konkursfähigkeit allgemeiner

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1992 - 5 L 379/91
    Als Sonderabgabe erfüllt sie die vom Bundesverfassungsgericht für die Verfassungsmäßigkeit von Sonderabgaben entwickelten Kriterien und ist damit keinen rechtlichen Bedenken ausgesetzt (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 14. November 1985 - 3 C 44.83 - BVerwGE 72, 212, 221 f).
  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 39.81

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung - Gesetzliche Sicherung der Zahlungsfähigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1992 - 5 L 379/91
    Mit der Rechtsänderung sind bestehende Beitragsansprüche nicht rückwirkend entfallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 39.81 - BVerwGE 75, 292).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1992 - 13 A 1394/91

    Fälligkeit von Beiträgen; Erlaß eines Beitragsbescheides; Verjährung der Beiträge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1992 - 5 L 379/91
    Für Beiträge nach § 10 BetrAVG sind als "sachnächste" analogiefähige Regelungen die Verjährungsvorschriften des allgemeinen Steuerrechts - §§ 143 ff RAO, 169 bis 171 AO - maßgeblich (so auch OVG NW, Urteil vom 25.09.1992 - 13 A 1394/91 - n.v.).
  • BVerwG, 25.08.2010 - 8 C 40.09

    Abgabe; Äquivalenzprinzip; betriebliche Altersversorgung; Arbeitgeber;

    Die Gegenauffassung (OVG Schleswig, Urteil vom 16. Dezember 1992 - 5 L 379/91 - NVwZ-RR 1993, 578 ) verkennt, dass schon die Möglichkeit der Inanspruchnahme einen Vorteil im beitragsrechtlichen Sinne begründet, und dass dieser nicht notwendig einen materiellen Zufluss voraussetzt (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG 4 C 99.65 - BVerwGE 25, 147 und vom 14. November 1985 a.a.O. S. 219).
  • BVerwG, 25.08.2010 - 8 C 23.09

    Abgabe; Äquivalenzprinzip; betriebliche Altersversorgung; Arbeitgeber;

    Die Gegenauffassung (OVG Schleswig, Urteil vom 16. Dezember 1992 - 5 L 379/91 - NVwZ-RR 1993, 578 ) verkennt, dass schon die Möglichkeit der Inanspruchnahme einen Vorteil im beitragsrechtlichen Sinne begründet, und dass dieser nicht notwendig einen materiellen Zufluss voraussetzt (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG 4 C 99.65 - BVerwGE 25, 147 und vom 14. November 1985 a.a.O. S. 219).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1738

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

    (3) Auch das VG Schleswig hat unter Bezugnahme auf die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1986 bereits im Jahr 1990 entschieden, dass Beiträge zur Insolvenzsicherung nach § 10 BetrAVG grundsätzlich selbst nach Beendigung der Sicherungspflicht des Insolvenzsicherungspflichtigen für in der Vergangenheit liegende Zeiträume erhoben werden können, in denen eine Sicherungspflicht noch bestand (VG Schleswig, U.v. 10.10.1990 - 12 A 52/89 - ZIP 1990, 1607; zustimmend Schaub, EWiR 1990, 1165; bestätigt durch OVG SH, U.v. 16.12.1992 - 5 L 379/91 - juris Rn. 24; so im Ergebnis auch OVG NW, U.v. 25.9.1992 - 13 A 1394/91 - juris Rn. 1/3 für die Nacherhebung von Insolvenzsicherungsbeiträgen für die Jahre 1980 - 1982 durch Bescheid vom 30. November 1987).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1774

    Betriebliche Altersversorgung

    (3) Auch das VG Schleswig hat unter Bezugnahme auf die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1986 bereits im Jahr 1990 entschieden, dass Beiträge zur Insolvenzsicherung nach § 10 BetrAVG grundsätzlich selbst nach Beendigung der Sicherungspflicht des Insolvenzsicherungspflichtigen für in der Vergangenheit liegende Zeiträume erhoben werden können, in denen eine Sicherungspflicht noch bestand (VG Schleswig, U.v. 10.10.1990 - 12 A 52/89 - ZIP 1990, 1607; zustimmend Schaub, EWiR 1990, 1165; bestätigt durch OVG SH, U.v. 16.12.1992 - 5 L 379/91 - juris Rn. 24; so im Ergebnis auch OVG NW, U.v. 25.9.1992 - 13 A 1394/91 - juris Rn. 1/3 für die Nacherhebung von Insolvenzsicherungsbeiträgen für die Jahre 1980 - 1982 durch Bescheid vom 30. November 1987).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1737

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

    (3) Auch das VG Schleswig hat unter Bezugnahme auf die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1986 bereits im Jahr 1990 entschieden, dass Beiträge zur Insolvenzsicherung nach § 10 BetrAVG grundsätzlich selbst nach Beendigung der Sicherungspflicht des Insolvenzsicherungspflichtigen für in der Vergangenheit liegende Zeiträume erhoben werden können, in denen eine Sicherungspflicht noch bestand (VG Schleswig, U.v. 10.10.1990 - 12 A 52/89 - ZIP 1990, 1607; zustimmend Schaub, EWiR 1990, 1165; bestätigt durch OVG SH, U.v. 16.12.1992 - 5 L 379/91 - juris Rn. 24; so im Ergebnis auch OVG NW, U.v. 25.9.1992 - 13 A 1394/91 - juris Rn. 1/3 für die Nacherhebung von Insolvenzsicherungsbeiträgen für die Jahre 1980 - 1982 durch Bescheid vom 30. November 1987).
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1736

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensions-Sicherungs-Verein

    (3) Auch das VG Schleswig hat unter Bezugnahme auf die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1986 bereits im Jahr 1990 entschieden, dass Beiträge zur Insolvenzsicherung nach § 10 BetrAVG grundsätzlich selbst nach Beendigung der Sicherungspflicht des Insolvenzsicherungspflichtigen für in der Vergangenheit liegende Zeiträume erhoben werden können, in denen eine Sicherungspflicht noch bestand (VG Schleswig, U.v. 10.10.1990 - 12 A 52/89 - ZIP 1990, 1607; zustimmend Schaub, EWiR 1990, 1165; bestätigt durch OVG SH, U.v. 16.12.1992 - 5 L 379/91 - juris Rn. 24; so im Ergebnis auch OVG NW, U.v. 25.9.1992 - 13 A 1394/91 - juris Rn. 1/3 für die Nacherhebung von Insolvenzsicherungsbeiträgen für die Jahre 1980 - 1982 durch Bescheid vom 30. November 1987).
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